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Fördermittelberatung
Lassen Sie sich Ihre Umschulung oder Weiterbildung durch verschiedene Förderprogramme mitfinanzieren. Sprechen Sie uns an: Gemeinsam mit unserem kompetenten Partner, der Agentur für Arbeit Bremen – Bremerhaven, verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch gerne individuell.
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Beschäftigten und Berufsrückkehrer*innen. Hierzu gehören berufliche Weiterbildungen, die eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden, eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden oder zu einem fehlenden Berufsabschluss führen. Voraussetzung: anerkannte zugelassene Qualifizierungskonzepte von zertifizierten Bildungsträgern.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein?pk_vid=8093e60229320e651663859236c57808
Die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetztes sind vor dem Hintergrund der Transformation und des Strukturwandels zu betrachten. Nur wenn die eigene Belegschaft auf die Digitalisierung und die Industrie 4.0 vorbereitet ist, kann man personell gut aufgestellt in die Zukunft starten und muss keine Angst vor Fachkräftemangel oder demografischen Engpässen haben. Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden Unternehmen finanziell dabei unterstützt, Ihre Mitarbeitenden zu fördern und auf die bevorstehenden Veränderungen des Arbeitsplatzes vorzubereiten.
Förderfähig sind zum Beispiel Angelernte, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder berufsfremd tätig sind und die Weiterbildung nutzen, um ihren Berufsabschluss zu erreichen. Unabhängig von der Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit hier 100% der Qualifizierungskosten und kann sogar bis zu 100% das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung fördern. Qualifizierungen für Beschäftigte fördert die Agentur für Arbeit mit einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt – dies variiert je nach Größe des Betriebes. Weitere Zuschüsse können Unternehmen erhalten, wenn ein erhöhter Weiterbildungsbedarf nachgewiesen werden kann oder eine Qualifizierungsvereinbarung der Sozialpartner*innen vorliegt.
Die Integration von berufssprachlichen Qualifizierungselementen ist möglich.
Informationen zum Nachholen von Berufsabschlüssen über die Externenprüfung finden Sie hier: https://www.labew-bremen.de/beratungsangebote/nqe-beratung/.
Wer Kurzarbeitergeld vor dem 31.07.2023 bezieht und eine Weiterbildungsmaßnahme während seiner Kurzarbeit beginnt, kann von besonderen Förderbedingungen profitieren. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße fördert die Agentur für Arbeit Bremen – Bremerhaven hier die Lehrgangskosten bis zur Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme. Sozialversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber in pauschalierter Form zu 100% erstattet. Dies gilt selbst für Aufstiegsfortbildungen – hier werden allerdings die Lehrgangskosten nicht übernommen.
Voraussetzungen sind die Zulassung von Maßnahme und Träger sowie eine Maßnahmendauer von mindestens 120 Unterrichtsstunden.
Über das Aufstiegs-BaföG werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit gefördert. Diese müssen zur Förderfähigkeit auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die drei Fortbildungsstufen sind: Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional und Master Professional.
Die Förderung beinhaltet zum einen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen und deren Höhe je nach Gegenstand der Förderung variiert. Zum anderen besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen abzuschließen. Zu beachten sind hier die maximalen Förderbeträge.
Weitere Infos:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html
Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ ist ein Förderinstrument, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Bremen finanziert wird. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden und auch die Möglichkeit erhalten, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen. Neben Lehrgangskosten können auch Prüfungsgebühren, Kosten für Kompetenzfeststellungen und individuelle Unterstützungsleistungen übernommen werden. Vor Erteilung einer Förderzusage müssen Sie an einer Beratung durch spezifische Beratungsstellen teilnehmen. Mehr dazu: Infos für Weiterbildungsinteressierte – Landesagentur für berufliche Weiterbildung (labew-bremen.de)